# Google lehnt Löschung der Bewertung ab: Was jetzt zu tun ist

> Google hat Ihre Meldung abgelehnt? Vier Wege bleiben: neue Begründung, Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA, Anwalt, einstweilige Verfügung.

Quelle: https://bewertungsanwalt.clonebridge.de/ratgeber/google-bewertung-abgelehnt-was-tun · Stand: 2026-11-03 · Fachliche Prüfung: APVOKAT Rechtsanwaltskanzlei · Anbieter: BewertungsAnwalt (Plattform zur Löschung rechtswidriger Google-Bewertungen: Software für 49 € je gelöschter Bewertung oder Anwälte der Partnerkanzlei APVOKAT für 199 € pauschal.)

## Kurzantwort

Nach einer Ablehnung durch Google bleiben vier Wege: eine erneute Meldung mit konkreter, neuer Begründung; die zertifizierte Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA, die Google-Entscheidungen überprüft; eine anwaltliche Beanstandung mit Vollmacht, die Google als förmliche Inkenntnissetzung behandeln muss (BGH VI ZR 34/15); und in dringenden Fällen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht. Die meisten abgelehnten Fälle scheitern an einer zu pauschalen ersten Meldung.

## Warum lehnt Google Meldungen ab?

Google entfernt nach eigenen Angaben Millionen von Bewertungen jährlich, lehnt aber den Großteil der Meldungen von Unternehmen ab. Die häufigsten Gründe:

- **Keine Begründung.** Die Meldung bestand aus einem Klick auf „unangemessen“. Google prüft dann nur gegen die eigenen Richtlinien, und eine 1-Sterne-Bewertung verstößt gegen keine Richtlinie.
- **Falscher Kanal.** Fehlender Kundenkontakt und unwahre Tatsachen gehören ins Rechtsformular, nicht ins Meldeformular an der Bewertung.
- **Meinung statt Tatsache.** Die Bewertung ist hart, aber eine zulässige Wertung eines echten Kunden. Die Abgrenzung erklärt der Artikel [Meinung oder Tatsachenbehauptung](https://bewertungsanwalt.clonebridge.de/ratgeber/meinung-oder-tatsachenbehauptung).
- **Verfasser hat geantwortet.** Google hat den Verfasser angehört und hält seine Darstellung für plausibel. Das erfahren Sie oft nicht.

Bevor Sie eskalieren, prüfen Sie ehrlich, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Ist sie das nicht, bringt keiner der folgenden Schritte etwas.

## Weg 1: Erneut melden, mit neuer Begründung

Eine zweite Meldung lohnt sich nur, wenn sie etwas Neues enthält: den konkreten Sachverhalt, den die erste Meldung nicht hatte, einen anderen Rechtsgrund oder neue Belege. Nutzen Sie diesmal das Rechtsformular und formulieren Sie DSA-konform (Sachverhalt, Rechtsgrund, URL, Kontakt, Richtigkeitserklärung). Die Muster stehen in der [Anleitung zum Melden](https://bewertungsanwalt.clonebridge.de/ratgeber/google-bewertung-melden-anleitung).

Kosten: 0 €. Dauer: Tage bis Wochen. Erfolgsaussicht: gut, wenn die erste Meldung pauschal war.

## Weg 2: Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA

Seit 2024 können Sie Googles Entscheidung von einer zertifizierten, unabhängigen Stelle überprüfen lassen. In Deutschland nimmt etwa die Streitbeilegungsstelle KLN information services (platform-control.com) Beschwerden gegen Google-Entscheidungen an. Sie reichen Googles Ablehnung, Ihre Meldung und Ihre Belege ein; die Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von 90 Tagen. Google muss teilnehmen, die Entscheidung ist nicht bindend, wird aber meist befolgt.

Kosten: kostenlos oder geringe Gebühr; bei Erfolg trägt Google die Kosten. Dauer: bis 90 Tage. Erfolgsaussicht: gut bei sauber dokumentierten Fällen. Details im Artikel zum [Digital Services Act](https://bewertungsanwalt.clonebridge.de/ratgeber/digital-services-act-google-bewertung).

## Weg 3: Anwaltliche Beanstandung mit Vollmacht

Ein Anwalt beanstandet die Bewertung gegenüber Google Ireland Ltd. förmlich, mit Vollmacht, Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Fristsetzung. Das ist die „Inkenntnissetzung“, die nach der BGH-Rechtsprechung (VI ZR 34/15) die Prüfpflicht auslöst, und zugleich eine Meldung nach Art. 16 DSA. Google behandelt anwaltliche Schreiben erfahrungsgemäß mit mehr Sorgfalt, weil der nächste Schritt das Gericht ist.

Kosten: bei BewertungsAnwalt 199 € inkl. USt. pauschal je Bewertung durch die Kanzlei APVOKAT, am Markt 150 bis 250 € zzgl. USt. Dauer: zwei bis sechs Wochen. Erfolgsaussicht: hoch bei klarer Rechtswidrigkeit. Mehr im Artikel zu den [Kosten](https://bewertungsanwalt.clonebridge.de/ratgeber/google-bewertung-loeschen-kosten).

## Weg 4: Einstweilige Verfügung

Bleibt Google auch nach anwaltlicher Aufforderung untätig und ist die Rechtsverletzung eindeutig, kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht gestellt werden. Das Gericht kann Google innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen zur Löschung verpflichten, bei Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung. Voraussetzungen: eindeutige Rechtsverletzung, Dringlichkeit (Antrag in der Regel innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Bewertung) und ein Anwalt, da vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.

Kosten: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach Streitwert, meist 1.500 bis 3.000 €; bei Erfolg trägt sie die Gegenseite. Dauer: ein bis drei Wochen bis zur Entscheidung. Erfolgsaussicht: hoch bei eindeutigen Fällen, sonst riskant. Nicht Teil einer Pauschale, wird gesondert mit der Kanzlei vereinbart.

## Welche Reihenfolge ist sinnvoll?

| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Erste Meldung war pauschal, Fall ist klar | Weg 1: erneut melden mit Begründung |
| Meldung war gut begründet, Google hat trotzdem abgelehnt | Weg 2 oder 3, je nach Dringlichkeit |
| Bewertung schadet spürbar, mehrere Vorwürfe, Sie wollen es nicht selbst machen | Weg 3: Anwalt |
| Eindeutige Rechtsverletzung, Bewertung erst kürzlich entdeckt, hoher Schaden | Weg 3, dann Weg 4 |
| Bewertung ist hart, aber von echtem Kunden | Keiner. Öffentlich sachlich antworten. |

## Was Sie nach einer Ablehnung nicht tun sollten

- Dieselbe Meldung wortgleich mehrfach senden. Google ignoriert Wiederholungen.
- Den Verfasser öffentlich unter der Bewertung angreifen. Das schafft neue Rechtsprobleme für Sie.
- Positive Bewertungen kaufen. Profil-Sperre und Wettbewerbsverstoß.
- Mit der einstweiligen Verfügung warten. Nach etwa einem Monat ab Kenntnis entfällt die Dringlichkeit.

Beim Software-Weg von BewertungsAnwalt kostet eine abgelehnte Beanstandung nichts. Sie können die Bewertung anschließend durch die Kanzlei APVOKAT erneut geltend machen lassen; der Profil-Scan und die Dokumentation sind dann bereits vorhanden.

## Häufige Fragen

### Warum lehnt Google die meisten Meldungen ab?

Weil die Meldung nur den Grund „unangemessen“ anklickt, ohne Sachverhalt. Google prüft dann nur gegen die eigenen Richtlinien, nicht gegen das Recht. Eine Meldung mit konkretem Bestreiten („kein Kundenkontakt, Name nicht in unseren Unterlagen“) löst die Prüfpflicht aus.

### Wie schnell wirkt eine einstweilige Verfügung?

Bei Dringlichkeit entscheidet das Landgericht oft innerhalb von ein bis drei Wochen, teils ohne mündliche Verhandlung. Voraussetzung ist eine eindeutige Rechtsverletzung und ein Antrag innerhalb etwa eines Monats nach Kenntnis.

