Welche Google-Bewertungen sind rechtswidrig?
Kritik an Ihrem Unternehmen ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt – auch wenn sie scharf formuliert ist. Rechtswidrig wird eine Bewertung, wenn sie die Grenzen dieser Freiheit überschreitet. Die häufigsten Fälle aus unserer Praxis:
- Die Person war nie Kundin oder Kunde – es gab keinen geschäftlichen Kontakt.
- Die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen („Rechnung doppelt gestellt“, „Ware nie geliefert“).
- Schmähkritik oder Beleidigungen, bei denen es nur noch um Herabsetzung geht.
- Mitarbeitende werden ohne sachlichen Anlass namentlich bloßgestellt.
- Konkurrenten, ehemalige Mitarbeitende oder gekaufte Profile bewerten gezielt negativ.
Rechtsgrundlage: §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i. V. m. dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht; Art. 5 Abs. 1 GG