Fragen an die Kanzlei

Google-Bewertungen löschen lassen: die häufigsten Fragen.

Beantwortet von der Partnerkanzlei APVOKAT (Rechtsanwalt Andreas Polz, Augsburg). Jede Antwort nennt die Rechtsgrundlage, damit Sie sie nachprüfen können.

Rechtslage

Welche Google-Bewertungen sind rechtswidrig?

Kritik an Ihrem Unternehmen ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt – auch wenn sie scharf formuliert ist. Rechtswidrig wird eine Bewertung, wenn sie die Grenzen dieser Freiheit überschreitet. Die häufigsten Fälle aus unserer Praxis:

  • Die Person war nie Kundin oder Kunde – es gab keinen geschäftlichen Kontakt.
  • Die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen („Rechnung doppelt gestellt“, „Ware nie geliefert“).
  • Schmähkritik oder Beleidigungen, bei denen es nur noch um Herabsetzung geht.
  • Mitarbeitende werden ohne sachlichen Anlass namentlich bloßgestellt.
  • Konkurrenten, ehemalige Mitarbeitende oder gekaufte Profile bewerten gezielt negativ.

Rechtsgrundlage: §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i. V. m. dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht; Art. 5 Abs. 1 GG

Meinung oder Tatsache – wo verläuft die Grenze?

Entscheidend ist, ob sich die Aussage mit Beweismitteln überprüfen lässt. „Der Service war unfreundlich“ ist eine Wertung und meist zulässig. „Wir haben zwei Stunden auf unseren Tisch gewartet“ ist eine Tatsachenbehauptung – und muss stimmen.

Viele Bewertungen mischen beides. Gerichte schauen dann darauf, was beim durchschnittlichen Leser hängen bleibt. Steckt im Kern eine falsche Tatsache, ist die gesamte Äußerung angreifbar. Genau diese Abgrenzung nehmen wir für jede Bewertung einzeln vor.

Rechtsgrundlage: Ständige Rechtsprechung zu Art. 5 Abs. 1 GG

Wer muss beweisen, dass eine Behauptung wahr ist?

Bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen grundsätzlich die Person, die sie aufstellt. Kann der Verfasser nicht belegen, dass seine Darstellung zutrifft, muss die Bewertung in der Regel weichen.

Gegenüber Google genügt es zunächst, den Sachverhalt konkret zu bestreiten – etwa, dass es überhaupt einen Kundenkontakt gab. Google muss den Verfasser dann zur Stellungnahme auffordern. Bleibt eine plausible Antwort aus, ist die Bewertung zu entfernen.

Rechtsgrundlage: § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 186 StGB; BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20

Ist eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text zulässig?

Wenn tatsächlich ein Kundenkontakt bestand, meist ja – die Sternevergabe ist eine Wertung. Auch eine kommentarlose Bewertung transportiert aber die Aussage „Ich war Kunde“. Fehlt dieser Kontakt, ist sie angreifbar wie jede andere Fake-Bewertung.

Gerade bei Bewertungen ohne Text ist der fehlende Kundenkontakt in der Praxis der stärkste Hebel: Der Verfasser müsste erklären, wann und wo er Ihre Leistung in Anspruch genommen hat.

Dürfen Mitarbeitende in Bewertungen namentlich genannt werden?

Die bloße Nennung eines Namens ist nicht automatisch rechtswidrig. Kritisch wird es, wenn Mitarbeitende persönlich herabgesetzt, mit unwahren Vorwürfen konfrontiert oder ohne sachlichen Bezug zur Leistung an den Pranger gestellt werden.

Dann sind neben Ihrem Unternehmen auch die Betroffenen selbst in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt – ein eigenständiger Grund, die Löschung zu verlangen. Datenschutzrechtlich kommt zusätzlich ein Löschungsanspruch nach der DSGVO in Betracht.

Rechtsgrundlage: Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG); Art. 17 DSGVO

Ablauf bei Google

Was muss Google tun, wenn eine Bewertung beanstandet wird?

Google haftet zwar nicht für jede Bewertung, muss aber reagieren, sobald es auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird. Dann ist der Verfasser mit der Beanstandung zu konfrontieren und um Belege zu bitten. Bleibt das ohne überzeugende Antwort, muss Google die Bewertung entfernen.

Seit 2024 verpflichtet der Digital Services Act Plattformen zudem zu einem geordneten Melde- und Abhilfeverfahren mit begründeter Entscheidung. Eine präzise, juristisch saubere Beanstandung beschleunigt dieses Verfahren erheblich.

Rechtsgrundlage: BGH, Urt. v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15; Art. 16, 17 Digital Services Act

Wie lange dauert es, bis Google entscheidet?

Erfahrungsgemäß zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen – abhängig vom Beanstandungsgrund und davon, ob der Verfasser antwortet. Eindeutige Fälle wie fehlender Kundenkontakt oder Beleidigungen werden oft schneller entschieden als komplexe Sachverhalte.

Auf Ihrer persönlichen Statusseite sehen Sie jederzeit, in welchem Stadium sich jede einzelne Beanstandung befindet. Wir prüfen täglich automatisch, ob eine Bewertung entfernt wurde.

Was passiert, wenn Google die Löschung ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Wurde die Bewertung zunächst über die Software beanstandet, können Sie sie anschließend durch uns als Kanzlei erneut geltend machen lassen – für Sie fallen beim Software-Weg für abgelehnte Beanstandungen keine Kosten an.

Bleibt Google auch nach anwaltlicher Aufforderung untätig, kommen gerichtliche Schritte in Betracht, in dringenden Fällen auch eine einstweilige Verfügung. Ob sich das lohnt, besprechen wir offen mit Ihnen; ein gerichtliches Vorgehen ist nicht Teil des Pauschalangebots und wird gesondert vereinbart.

Lässt sich herausfinden, wer eine anonyme Bewertung geschrieben hat?

In engen Grenzen ja. Erfüllt eine Bewertung einen Straftatbestand – etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung –, kann ein Gericht Google verpflichten, vorhandene Bestandsdaten des Verfassers herauszugeben. Alternativ lässt sich Strafanzeige erstatten.

Das lohnt sich vor allem bei systematischen Angriffen, etwa durch Konkurrenten. Für die einzelne Bewertung ist die Löschung über Google in aller Regel der schnellere und günstigere Weg.

Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2, 3 TDDDG; §§ 185–187 StGB

Sehen Besucher, dass Bewertungen entfernt wurden?

Google blendet auf Unternehmensprofilen in Deutschland einen Hinweis ein, wie viele Bewertungen in den letzten zwölf Monaten nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Welche Bewertungen das waren, ist nicht erkennbar.

Deshalb beanstanden wir gezielt nur Bewertungen mit tragfähigem Löschungsgrund – statt pauschal alles Negative. Echte Kunden können eine entfernte Bewertung zudem mit Belegen wiederherstellen lassen; auch das spricht für eine sorgfältige Auswahl.

Kosten & Auftrag

Was kostet die Löschung einer Google-Bewertung?

Sie haben zwei Wege, beide mit festen Preisen und ohne Stundenhonorar:

  • Smarte Software-Automatisierung: 49 € je Bewertung – berechnet nur, wenn Google sie tatsächlich löscht. Sie reichen die vorbereitete Beanstandung selbst über Ihr Google-Konto ein.
  • Anwaltsservice der Kanzlei APVOKAT: 199 € pauschal je Bewertung, inklusive juristischer Prüfung und Vertretung gegenüber Google per Vollmacht. Das Honorar fällt unabhängig vom Ausgang an.

Wann lohnt sich der Anwalt statt der Software?

Bei eindeutigen Fällen – etwa wenn die Person nie bei Ihnen war – ist die Software mit Erfolgshonorar oft der wirtschaftlichste Weg. Anwaltliche Vertretung empfiehlt sich, wenn der Sachverhalt komplex ist, mehrere Vorwürfe vermischt werden, Google bereits abgelehnt hat oder die Bewertung Ihrem Geschäft spürbar schadet.

Mit Vollmacht treten wir gegenüber Google als Kanzlei auf. Das erhöht erfahrungsgemäß das Gewicht der Beanstandung und hält den Weg zu weiteren rechtlichen Schritten offen.

Dürfen Agenturen Bewertungen für mich löschen lassen?

Die rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls ist eine Rechtsdienstleistung und Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Agenturen, die gegen Honorar „jede Bewertung entfernen“, bewegen sich hier oft in einer Grauzone.

Unser Angebot ist deshalb klar getrennt: Beim Software-Weg wählen Sie den Grund selbst und reichen die Beanstandung über Ihr eigenes Konto ein. Beim Anwaltsweg prüft und vertritt Sie die zugelassene Kanzlei APVOKAT.

Rechtsgrundlage: §§ 2, 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)