Google-Bewertung löschen: Kosten bei Anwalt, Agentur und Software

Was kostet die Löschung einer Google-Bewertung? Marktpreise von Anwälten und Agenturen, Rechtsschutz und das Erfolgshonorar-Modell im Vergleich.

Stand:
Autor:
Redaktion BewertungsAnwalt
Fachliche Prüfung:
APVOKAT Rechtsanwaltskanzlei

Kurzantwort

Die Löschung einer Google-Bewertung kostet beim Anwalt in Deutschland üblicherweise 150 bis 250 € zuzüglich Umsatzsteuer je Bewertung, bei Löschagenturen 99 bis 250 €, meist unabhängig vom Erfolg. BewertungsAnwalt berechnet 49 € je Bewertung ausschließlich bei Löschung oder 199 € inklusive Umsatzsteuer pauschal für die anwaltliche Vertretung durch APVOKAT. Die Eigenmeldung bei Google ist kostenlos.

Was verlangen Anwälte für die Löschung einer Google-Bewertung?

Die meisten Kanzleien rechnen Löschungen nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sondern bieten Pauschalen an. Öffentliche Angebote deutscher Kanzleien liegen im November 2026 zwischen 150 und 250 € zuzüglich Umsatzsteuer je Bewertung, also 178 bis 298 € brutto. Pakete ab drei Bewertungen sind oft günstiger. Manche Kanzleien rechnen nach Gegenstandswert ab; bei einem üblichen Streitwert von 5.000 bis 10.000 € je Bewertung entsteht dann eine 1,3-Geschäftsgebühr von rund 480 bis 870 € netto.

Nicht enthalten sind in der Regel: gerichtliche Schritte, Auskunftsverfahren gegen Google und Verfahren gegen den Verfasser. Diese werden gesondert vereinbart.

Was kosten Löschagenturen?

Agenturen ohne Anwaltszulassung werben mit 99 bis 250 € je Bewertung, teils „nur bei Erfolg“. Zwei Dinge sollten Sie wissen:

  1. Rechtliches Risiko. Die Prüfung und Beanstandung einer Bewertung im Auftrag eines Unternehmens ist eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG. Das OLG Frankfurt hat 2025 (16 U 2/25) entschieden, dass Agenturen ohne RDG-Erlaubnis das nicht dürfen. Ein Vertrag mit einer solchen Agentur kann nichtig sein.
  2. Erfolgsdefinition. Manche Agenturen melden massenhaft und rechnen jede zwischenzeitlich verschwundene Bewertung ab, auch wenn der Verfasser sie selbst gelöscht hat. Achten Sie auf die Definition von „Erfolg“.

Was kostet die Eigenmeldung?

Nichts, außer Zeit. Rechnen Sie mit 30 bis 60 Minuten je Bewertung für Dokumentation, Abgleich, Begründung und Nachverfolgung über mehrere Wochen. Die Erfolgsquote hängt fast vollständig von der Begründung ab; pauschale Meldungen scheitern meist. Die Anleitung steht im Artikel Google-Bewertung melden.

Was kostet BewertungsAnwalt?

Weg Preis Wann wird bezahlt Enthalten
Smarte Software-Automatisierung 49 € je Bewertung Nur, wenn Google die Bewertung löscht (zwei Tage in Folge nicht mehr im Profil) Beanstandungstext, passender Meldekanal, Anleitung, tägliche Löscherkennung, Statusseite
Anwälte der Kanzlei APVOKAT 199 € inkl. USt. je Bewertung Vorab, unabhängig vom Ausgang Juristische Prüfung, Vollmacht, förmliche Beanstandung gegenüber Google Ireland Ltd., Kommunikation mit Google

Beide Wege beginnen mit einem kostenlosen Profil-Scan, der alle 1- und 2-Sterne-Bewertungen auflistet und jeder einen Beanstandungsgrund zuordnet. Abgelehnte Beanstandungen kosten beim Software-Weg nichts. Gerichtliche Schritte sind in keiner Pauschale enthalten. Die aktuelle Preisübersicht steht auf der Preisseite.

Wann lohnt sich welcher Weg?

  • Eigenmeldung: Eine einzelne Bewertung, offensichtlicher Richtlinienverstoß (Spam, Beleidigung), Sie haben Zeit.
  • Software mit Erfolgshonorar: Mehrere Bewertungen, klare Gründe wie fehlender Kundenkontakt, Sie wollen das Risiko nicht tragen.
  • Anwalt: Komplexer Sachverhalt mit mehreren Vorwürfen, Google hat bereits abgelehnt, die Bewertung schadet spürbar, oder Sie wollen den Weg zu Gericht offenhalten.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Firmenrechtsschutz deckt außergerichtliche Anwaltskosten im Äußerungsrecht häufig, meist mit Selbstbeteiligung von 150 bis 500 €. Privatrechtsschutz greift bei Freiberuflern teilweise. Fragen Sie vor Beauftragung mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung nach einer Deckungszusage. Software-Honorare werden in der Regel nicht übernommen.

Lassen sich die Kosten vom Verfasser zurückholen?

Bei einer nachweislich rechtswidrigen Bewertung haben Sie gegen den Verfasser einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB, der die notwendigen Anwaltskosten umfasst. Voraussetzung ist, dass Sie den Verfasser kennen. Bei anonymen Profilen ist das nur über ein Auskunftsverfahren nach § 21 TDDDG möglich, das wiederum eine Straftat voraussetzt. Wirtschaftlich lohnt sich das meist nur bei Konkurrenten oder systematischen Angriffen.

Wie viel kostet eine Bewertung, die stehen bleibt?

Zum Vergleich: Eine Praxis mit 40 Bewertungen und 4,6 Sternen fällt durch eine zusätzliche 1-Sterne-Bewertung auf rund 4,5 Sterne. Bei einem Restaurant mit 15 Bewertungen sind es rund 0,2 Sterne. Google blendet Profile unter 4,0 Sternen in der Suche häufig ohne Sternebalken ein. Wer zehn Neukunden im Monat über Google gewinnt und davon einen verliert, verliert je nach Branche 50 bis 2.000 € Monatsumsatz. Die Löschung ist in fast allen Fällen günstiger.

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Löschung einer Google-Bewertung?
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen decken außergerichtliche Anwaltskosten im Äußerungsrecht, oft mit Selbstbeteiligung. Fragen Sie vor Beauftragung mit Angabe des Sachverhalts nach; eine Deckungszusage dauert meist wenige Tage.
Kann ich die Kosten vom Verfasser zurückfordern?
Bei nachweislich rechtswidrigen Bewertungen besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Verfasser (§ 823 BGB), der auch Anwaltskosten umfasst. Praktisch scheitert das oft an der Anonymität; bei Konkurrenten oder bekannten Verfassern lohnt sich die Prüfung.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch die Partnerkanzlei APVOKAT. Für KI-Agenten: Markdown-Version.