Google-Bewertung melden: Anleitung in 6 Schritten (2026)

So melden Sie eine rechtswidrige Google-Bewertung richtig: welcher Kanal, welcher Grund und welche Formulierung Google überzeugt. Mit Mustertexten.

Stand:
Autor:
Redaktion BewertungsAnwalt
Fachliche Prüfung:
APVOKAT Rechtsanwaltskanzlei

Kurzantwort

Eine Google-Bewertung melden Sie über das Dreipunkt-Menü an der Bewertung („Bewertung melden“), über das Tool zur Bewertungsverwaltung im Google-Unternehmensprofil oder bei Rechtsverstößen über Googles Rechtsformular. Entscheidend ist eine konkrete Begründung: Welche Tatsache ist falsch, warum gab es keinen Kundenkontakt. Pauschale Meldungen („unangemessen“) lehnt Google fast immer ab.

Welche drei Meldewege gibt es bei Google?

Google bietet keine Schnittstelle und keine zentrale Beschwerdestelle für Bewertungen. Es gibt drei Wege, und die Wahl entscheidet oft über Erfolg oder Ablehnung:

Weg Wo Wofür geeignet
Meldeformular an der Bewertung Dreipunkt-Menü neben der Bewertung in Google Maps oder der Google-Suche, „Bewertung melden“ Richtlinienverstöße: Spam, Interessenkonflikt, Beleidigung, themenfremd, namentliche Bloßstellung
Tool zur Bewertungsverwaltung Google-Unternehmensprofil, Bereich „Rezensionen verwalten“ Dasselbe, aber mit Statusverfolgung und der Möglichkeit, Google eine Zweitprüfung zu beantragen
Rechtsformular (Legal Troubleshooter) support.google.com/legal, Kategorie „Verleumdung“ oder „Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte“ Rechtsverstöße: unwahre Tatsachen, kein Kundenkontakt, Schmähkritik. Löst die Prüfpflicht nach BGH-Rechtsprechung und Art. 16 DSA aus

Faustregel: Verstößt die Bewertung offensichtlich gegen Googles Richtlinien, reicht das Meldeformular. Behauptet sie etwas Falsches oder stammt sie von jemandem, der nie Kunde war, nehmen Sie das Rechtsformular.

Schritt 1: Bewertung dokumentieren

Erstellen Sie einen Screenshot der vollständigen Bewertung mit Profilname, Sternen, Datum und sichtbarer URL. Notieren Sie den Link zur Bewertung (Dreipunkt-Menü, „Bewertung teilen“). Google kann Bewertungen nach einer Meldung nicht mehr unverändert anzeigen; Ihre Dokumentation ist der Beleg für den Ausgangszustand.

Schritt 2: Verfasser abgleichen

Suchen Sie den Profilnamen in allen Systemen, in denen Kunden auftauchen: Rechnungen, Kasse, Reservierungen, Terminkalender, E-Mail, Telefonliste. Prüfen Sie auch Varianten (Vorname abgekürzt, Umlaute). Taucht der Name nirgends auf, ist „kein Kundenkontakt“ Ihr stärkstes Argument. Mehr dazu im Artikel zur 1-Sterne-Bewertung ohne Text.

Schritt 3: Den passenden Grund wählen

Google bietet im Meldeformular feste Kategorien. Wählen Sie die, die am engsten passt, nicht die, die am schlimmsten klingt:

  • Themenfremd: Die Bewertung betrifft nicht Ihr Unternehmen oder eine andere Filiale.
  • Spam: Mehrfachbewertungen, Werbung, Links.
  • Interessenkonflikt: Konkurrent, ehemaliger Mitarbeiter, Familienmitglied.
  • Beleidigend oder obszön: Schimpfwörter, Drohungen.
  • Diskriminierung oder Hassrede: Angriffe auf geschützte Merkmale.
  • Persönliche Informationen: Namen von Mitarbeitenden mit Angriffen, Adressen, Gesundheitsdaten.

Für „kein Kundenkontakt“ und „unwahre Tatsache“ gibt es im Meldeformular keine Kategorie. Das ist der Grund, warum diese Fälle über das Rechtsformular laufen müssen.

Schritt 4: Die Begründung schreiben

Die Begründung entscheidet. Google muss Ihre Beanstandung an den Verfasser weiterleiten können; dafür braucht sie Substanz. Ein Muster für fehlenden Kundenkontakt:

Die Bewertung von „M. Schneider“ vom 12.10.2026 bezieht sich auf keinen Geschäftskontakt mit unserem Unternehmen. Eine Person dieses Namens erscheint weder in unserer Kundenkartei noch in Rechnungen, Reservierungen oder Terminlisten der letzten 24 Monate. Die Bewertung behauptet damit konkludent einen Kundenkontakt, der nicht bestand, und verletzt unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht (§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog). Wir bitten um Weiterleitung an den Verfasser zur Stellungnahme mit Belegen und um Entfernung, sofern keine plausible Stellungnahme erfolgt (BGH, Urt. v. 09.08.2022, VI ZR 1244/20; Art. 16 DSA).

Ein Muster für eine unwahre Tatsachenbehauptung:

Die Bewertung behauptet, wir hätten „die Rechnung doppelt gestellt“. Das ist unwahr. Für den genannten Auftrag existiert genau eine Rechnung (Nr. 2026-0417 vom 03.09.2026), die wir auf Anforderung vorlegen. Es handelt sich um eine unwahre, ehrenrührige Tatsachenbehauptung (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 186 StGB). Wir bitten um Entfernung.

Vermeiden Sie Emotionen, Vorwürfe gegen Google und Forderungen nach Schadensersatz im Formular. Kurz, konkret, nachprüfbar.

Schritt 5: Absenden und Fall-ID notieren

Google bestätigt die Meldung per E-Mail, oft mit einer Fall-ID. Bewahren Sie sie auf; bei Nachfragen und für die Streitbeilegungsstelle brauchen Sie sie.

Schritt 6: Profil überwachen

Google informiert nicht zuverlässig über die Entscheidung. Prüfen Sie das Profil täglich oder nutzen Sie eine automatische Löscherkennung. Erscheint die Bewertung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr, ist sie entfernt. Bleibt sie nach drei bis vier Wochen stehen oder kommt eine Ablehnung, geht es weiter mit dem Artikel Google lehnt Löschung ab.

Wer darf die Meldung einreichen?

Das Unternehmen selbst, jederzeit. Ein Anwalt mit Vollmacht, jederzeit. Eine Agentur oder Software im Auftrag des Unternehmens nur mit Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz; das OLG Frankfurt hat 2025 (16 U 2/25) entschieden, dass das Einreichen im Kundenauftrag ohne diese Erlaubnis unzulässig ist. BewertungsAnwalt bereitet deshalb beim Software-Weg Text, Kanal und Anleitung vor, die Meldung senden Sie selbst aus Ihrem Google-Konto. So bleibt der Vorgang rechtssicher, und Sie zahlen die 49 € nur, wenn Google löscht.

Häufige Fragen

Sieht der Verfasser, dass ich seine Bewertung gemeldet habe?
Google informiert den Verfasser über die Beanstandung und bittet um Stellungnahme, nennt dabei aber nicht Ihre Identität als meldende Person. Beim Rechtsformular tritt das Unternehmen als Betroffener auf.
Wie oft kann ich dieselbe Bewertung melden?
Mehrfache identische Meldungen bringen nichts. Sinnvoll ist eine zweite Meldung nur mit neuer Begründung oder neuen Belegen, danach die Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA oder der Anwalt.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch die Partnerkanzlei APVOKAT. Für KI-Agenten: Markdown-Version.