Was ändert der Digital Services Act für Google-Bewertungen?
Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, kurz DSA) gilt seit dem 17. Februar 2024 für alle Online-Plattformen in der EU, für Google als „sehr große Online-Plattform“ bereits seit August 2023. Vorher hing die Löschung einer Bewertung allein von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung ab. Jetzt kommen verbindliche Verfahrensregeln dazu, die Google in jedem Mitgliedstaat gleich einhalten muss.
Für Unternehmen bedeutet das drei konkrete Rechte:
- Ein elektronisches Meldeverfahren, das leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein muss (Art. 16 DSA).
- Eine begründete Entscheidung über jede Meldung, mit Angabe der Rechtsbehelfe (Art. 17 DSA).
- Zugang zu einer unabhängigen Streitbeilegungsstelle, wenn Google ablehnt (Art. 21 DSA).
Art. 16 DSA: Was muss eine Meldung enthalten?
Art. 16 Abs. 2 DSA legt fest, was eine Meldung enthalten muss, damit sie als „hinreichend präzise und angemessen begründet“ gilt. Dann begründet sie die tatsächliche Kenntnis der Plattform, mit der die Haftungsprivilegierung entfällt (Art. 16 Abs. 3 DSA):
- eine Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig ist,
- die genaue Angabe des Inhalts, in der Regel die URL der Bewertung,
- Name und E-Mail-Adresse des Meldenden (außer bei Sexualdelikten),
- eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Praktisch heißt das: Eine Meldung, die nur „unangemessen“ anklickt, erfüllt Art. 16 nicht. Eine Meldung mit konkretem Sachverhalt, Rechtsgrund und Versicherung der Richtigkeit erfüllt ihn, und Google kann sich nicht mehr auf Unkenntnis berufen. Wie Sie das formulieren, steht in der Anleitung zum Melden.
Art. 17 DSA: Was muss Google antworten?
Entscheidet Google, eine Bewertung nicht zu entfernen, oder entfernt es sie, muss es die betroffene Person informieren und begründen: Welche Tatsachen wurden berücksichtigt, auf welche Rechtsgrundlage oder Richtlinie stützt sich die Entscheidung, welche Rechtsbehelfe gibt es. Vor dem DSA kamen von Google häufig Standardmails ohne Begründung. Heute können Sie eine Begründung verlangen und bei der Streitbeilegungsstelle auf Mängel in dieser Begründung verweisen.
Art. 16 Abs. 6 DSA verpflichtet Google zudem, Meldungen „zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv“ zu bearbeiten. Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht; in der Praxis entscheidet Google innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen.
Art. 21 DSA: Wie funktioniert die Streitbeilegungsstelle?
Wird Ihre Meldung abgelehnt, können Sie eine vom Digital Services Coordinator zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur als Koordinator; zertifizierte Stellen wie KLN information services (platform-control.com) nehmen Beschwerden gegen Google-Entscheidungen an.
Ablauf:
- Sie reichen die Beschwerde mit Googles Entscheidung, Ihrer ursprünglichen Meldung und Ihren Belegen ein.
- Die Stelle prüft, ob Googles Entscheidung mit dem Recht und Googles eigenen Richtlinien vereinbar ist.
- Google muss am Verfahren nach Treu und Glauben teilnehmen (Art. 21 Abs. 2 DSA).
- Die Entscheidung ergeht in der Regel innerhalb von 90 Tagen.
Die Entscheidung ist für Google nicht bindend. Plattformen folgen ihr aber meist, weil die Stellen ihre Ergebnisse veröffentlichen und die Aufsicht Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes ahnden kann (Art. 52 DSA). Für Nutzer ist das Verfahren kostenlos oder mit geringer Gebühr; unterliegt die Plattform, trägt sie die Kosten (Art. 21 Abs. 5 DSA).
Ersetzt der DSA die deutsche Rechtsprechung?
Nein, er ergänzt sie. Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, entscheidet weiterhin deutsches Recht: Unternehmenspersönlichkeitsrecht, §§ 823, 1004 BGB, § 186 StGB, die Abgrenzung von Meinung und Tatsache. Der DSA regelt nur das Verfahren: wie gemeldet wird, wie Google antworten muss und was nach einer Ablehnung passiert. Die Prüfpflichten aus den BGH-Urteilen VI ZR 34/15 und VI ZR 1244/20 bleiben bestehen und werden durch Art. 16 DSA verfahrensrechtlich abgesichert.
Was bedeutet das für Ihre Strategie?
- Melden Sie DSA-konform. Sachverhalt, Rechtsgrund, URL, Kontakt, Richtigkeitserklärung. Damit entfällt Googles Haftungsprivileg.
- Verlangen Sie Begründungen. Eine unbegründete Ablehnung ist ein Verstoß gegen Art. 17 DSA und ein Argument vor der Streitbeilegungsstelle.
- Nutzen Sie die Streitbeilegungsstelle vor dem Gericht. Sie ist günstiger, schneller als ein Hauptsacheverfahren und zwingt Google zur erneuten Prüfung.
- Lassen Sie komplexe Fälle anwaltlich führen. Eine Beanstandung mit Vollmacht, die Art. 16 DSA und die BGH-Rechtsprechung präzise zitiert, wird in der Praxis seltener abgelehnt. Die Kanzlei APVOKAT übernimmt das über BewertungsAnwalt für 199 € pauschal je Bewertung.
Was nach einer Ablehnung konkret zu tun ist, steht im Artikel Google lehnt Löschung ab.